KFN - Komitee Forschung Naturmedizin e.V.
Ginkgo biloba ist zum Teekochen ungeeignet
München (window" target="_blank" class="external-link-new-window"">humannews) -
Viele Pflanzen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Nahrung. Es gibt
aber auch eine Reihe von Pflanzen wie z. B. Ginkgo biloba, deren
Zubereitungen nicht auf den Speiseplan, sondern in die Apotheke gehören.
Diese Meinung vertritt auch das Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) und warnt vor möglichen Gefahren, die durch Ginkgo in
Lebensmitteln entstehen können.
Das BfR hat im Dezember 2008 die
Kommission für Ernährung, diätetische Produkte, neuartige Lebensmittel
und Allergien gegründet. Zu den Aufgaben dieses – aus 14 externen
unabhängigen Sachverständigen zusammengesetzten – Gremiums gehört die
Beratung des Bundesinstituts bei Beurteilung von Lebensmittelrisiken.
Ginko-Blätter sind keine
Lebensmittel
In ihrer letzten Sitzung hat sich die
Kommission auch mit ginkgohaltigen Tees beschäftigt. Anlass war eine vom
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) durchgeführte Studie, in
der in neun verschiedenen Tees, die als Lebensmittel im Verkehr sind,
48,08 bis 98,95 μg Ginkgolsäure pro Tasse gefunden wurden. Ginkgolsäure
kann Allergien auslösen und Nervenzellen schädigen. Das bedeutet, dass
eine einzige Tasse eines solchen Tees die für Arzneimittel zulässige
Tageshöchstdosis von 1,2 μg Ginkgolsäure um mehr als das 80fache
überschreiten kann.
Ginkgo-Blätter
sind Arzneimittel
In Unterschied zu ginkgohaltigen
Lebensmitteln wie Tees, sind Ginkgo-Extrakte, die als Arzneimittel
zugelassen sind, und in Apotheken verkauft werden, sicher. Denn sie
müssen den Anforderungen des Arzneibuches entsprechen. Daher ist auch
ihr Gehalt an Ginkgolsäure stark abgereichert – und mit ihm auch etwaige
andere bedenkliche Inhaltsstoffe. Arzneimittel werden außerdem, anders
als Lebensmittel, schon vor ihrer Markteinführung streng kontrolliert
und sind genau dosiert. Diese Voraussetzungen einer sicheren Anwendung
erfüllen ginkgohaltige Lebensmittel nicht.
Die BfR-Experten
vertraten in ihrer letzten Sitzung die Meinung, dass “gegenüber
Ginkgo-haltigen Teezubereitungen erhebliche Sicherheitsbedenken
bestehen“. Die Kommission hält deshalb ginkgohaltige Lebensmittel für
nicht verkehrsfähig.
Weitere Informationen zu Phytotherapie unter
link in new window" target="_blank" class="external-link-new-window....
www.humannews.de
Pressekontakt:
KFN - Komitee Forschung Naturmedizin e.V.
Katharina Hoffmann
Marienplatz 3
80331
München
Telefon: 089/22802500
E-Mail: kfn@phytotherapie-komitee.de
Homepage:
http://www.phytotherapie-komitee.de
Tags:
DIESER BEITRAG WURDE BISLANG 91x ANGESCHAUT
Willkommen bei yogapad.de
© 2019 Copyright howtobegood | Tipps der Redaktion: Werbeagentur Münster
Powered by